Bundesweiter Service:    +49 421 48 99 66

Medizinisch zugelassene Cannabisverdampfer

MIGHTY+ MEDIC - der mobile Cannabisverdampfer

Beim MIGHTY+ MEDIC handelt es sich um den ersten medizinisch zugelassenen tragbaren Cannabisverdampfer, der für die Verdampfung und anschließender Inhalation von Cannabinoiden aus Cannabisblüten (Cannabis flos) bestimmt ist. Durch den Akkubetrieb ist das Gerät portabel, besonders handlich und somit auch unterwegs nutzbar.

 

Direkt zum Shop

 

VOLCANO MEDIC 2 - der stationäre Tisch-Cannabisverdampfer

Zusätzlich zu getrockneten Cannabisblüten kann beim ebenfalls medizinisch zugelassenen VOLCANO MEDIC 2 zusätzlich noch in Alkohol gelöstes Dronabinol verdampft werden. Der strombetriebene Tisch-Verdampfer ist deutlich größer als der MIGHTY+ MEDIC, verfügt über eine abnehmbare, große Füllkammer, einem größeren Touch-Display sowie größeren Tasten. Die Verdampfung kann sowohl über einen Ventilballon als auch über eine Schlaucheinheit erfolgen.

Direkt zum Shop

 

Hinweise:

Die Cannabispflanze oder Teile davon sind in Deutschland gemäß dem BtmG (Betäubungsmittelgesetz) verkehrs- und verschreibungsfähig. Der Verdampfer ist nicht für die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bestimmt. Vor der Behandlung von Erkrankungen hat in jedem Fall eine ärztliche Untersuchung zu erfolgen.

 

Weiterführende Informationen zum Thema:

Direkt zur Literatur / Wissenschaftliche Studien

Haben Sie noch Fragen zum Thema medizinische Cannabisverdampfung?

Unsere Seite verwendet Cookies, um Ihnen das beste Ergebnis beim Besuch unserer Webseite bereitstellen zu können. Neben essenziellen Cookies, die immer gesetzt werden und für die Funktionalität der Seite sorgen, setzen wir auch nicht-essenzielle Analyse-Cookies und Cookies für Kartendienste ein. Mit diesen Cookies können wir Besucherstatistiken führen, damit wir unser Angebot optimieren und Ihnen das bestmögliche Erlebnis beim Besuch der Webseite ermöglichen können. Cookies für Kartendienste ermöglichen Ihnen unseren Standort einfach und schnell anhand einer Karte aufzufinden. Beim Einsatz von Cookies kann es zu Drittlandübermittlungen (z.B. USA) kommen. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung von nicht-essenziellen Cookies willigen Sie zugleich gem. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO in die Übermittlung in Drittländer ein. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit bearbeiten und mehr über die Cookies erfahren indem Sie hier klicken. Unser Datenschutz

Alle nicht-essenziellen Cookies deaktivieren Optionen einblenden Alle Cookies erlauben

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Liste