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Schlafopnoe Diagnosegerät

Polygraphie mit SleepDoc Porti 9

Das SleepDoc Porti 9 dient der differenzierten Diagnostik des Schlafapnoe-Syndroms sowohl im ambulanten als auch im klinischen Bereich (Polygraphie). Das kleine und leichte Gerät kann problemlos und komfortabel direkt am Thorax des Patienten befestigt werden, das simple Design sorgt in Kombination mit den intuitiven Steck- und Anschlussmöglichkeiten für eine fast selbsterklärende Bedienung.

Voll abrechnungsfähig

Gem.EBM-Ziffer 30900 (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) voll abrechnungsfähig

SleepDoc Porti 9 Polygraphiesystem I Dr. Fenyves und Gut Deutschland GmbH
3.510,50 €
  • Smart dankt integrierter Bluetooth-Schnittstelle
  • Simple dank intuitiver Steck- und Anschlussmöglichkeit für Sensoren sowie Farbdisplay
  • Small mit nur 90x 66 x 29 mm 
  • Einfach durch Thorax und Abdomen Gurt an den Patienten anzulegen
  • Speicherkapazität von 100 Std.
  • Zeitsynchrone Darstellung am Computer mit den ausgewerteten polygraphischen Parametern (Atmung, SpO2, Puls und Lage) 
  • Software OR5 in 11 Sprachen verfügbar und es wird keine Software Lizenzierung notwendig
  • hochwertiger Li-Ion Akku 
  • Wartungs- und Servicefrei

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Smart - Das Porti 9 ermöglicht dank integrierter Bluetooth-Schnittstelle kabellosen Datenaustausch mit dem Schlaftherapiegeräten prisma SMART max von Löwenstein Medical
  • Wichtige Signale für die Therapieeinstellung sowie -kontrolle (z.B. Flow, Druck, Leckage und Tidalvolumen) werden vom prisma SMART max direkt ans Porti 9 übertragen
  • Zeitsynchrone Darstellung am Computer mit den ausgewerteten polygraphischen Parametern (Atmung, SpO2, Puls, Lage) möglich
  • Einfache Bedienung durch integriertes Farbdisplay sowie intuitive Steck- und Anschlussmöglichkeiten
  • Hoher Tragekomfort durch besonders geringes Gewicht sowie kleine Abmessungen
  • Zusätzliche oder alternative Aufzeichnung der Atmung über Thermistor möglich

 

Polygraphie und Polysomnographie bei Schlafapnoe

Wer darf neben dem Schlaflaboren eine Polygraphie durchführen, verordnen und abrechnen?

Seit dem 01.04.2022 dürfen folgende Ärzte mit einem entsprechenden 30-stündigen GBA-Kurs (ehem. BUB) (DGSM anerkannte Kurse zur Diagnostik und Therapie der Schlafapnoe nach BUB-Richtlinien) eine Polygraphie durchführen und vertragsärztlich abrechnen. 
Dies gilt u.a. für folgende Fachärzte:

  • HNO
  • Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
  • Allgemeinmedizin oder Innere Medizin
  • Pneumologie
  • [...]

Ausführliche Informationen sind in der

Qualitätssicherungsvereinbarung gem. § 135 Abs. 2 SGB V

zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen in der ab 01.04.2022 geltenden Fassung zu finden (§ 4 Fachliche Befähigung, S. 4)

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