Bundesweiter Service:    +49 421 48 99 66

Beatmung | Eine lebenserhaltende Funktion

Invasiv und nicht-invasiv

Die Beatmung dient der Unterstützung oder dem Ersatz unzureichender oder nicht vorhandener Spontanatmung. Ihre lebenserhaltende Funktion ist zentraler Bestandteil in der Anästhesiologie, der Notfallmedizin und der Intensivmedizin.

Effiziente und effektive Methode der NIV Beatmung

Neben den weit verbreiteten Geräten mit Turbine oder Balkenantrieb gibt es auch das Kürass-Beatmungsgerät Hayek RTX, welches eine effiziente und effektive Methode der nicht-invasiven externen Beatmung bietet und eine echte Alternative zu herkömmlichen Beatmungsformen ist.

Außerhalb der Notfall- und Intensivmedizin werden Techniken der Dauerbeatmung in der konservativen Behandlung der Schlafapnoe angewendet, zum Beispiel die CPAP-Therapie. Die nächtlichen, andauernden Atemunterbrechungen oder Atemstillstände (zentrale oder obstruktive Schlafapnoe) führen bei den Patienten zu kurzen Schlafunterbrechungen und verhindern so die Tiefschlafphasen mit der Folge ständiger Tagesmüdigkeit und Konzentrationsschwäche. Darüber hinaus kann es wegen der Schlafapnoe zu körperlichen Beeinträchtigungen wie Vergesslichkeit, Impotenz oder auch zu ernsthaften Gesundheitsschäden wie Bluthochdruck, Herzkrankheiten, Schlaganfällen und Herzinfarkten kommen.

Quelle: Wikipedia

 

Direkt zum Literaturnachweis | Ausserklinische Beatmung

Haben Sie noch Fragen zum Thema Beatmung?

Unsere Seite verwendet Cookies, um Ihnen das beste Ergebnis beim Besuch unserer Webseite bereitstellen zu können. Neben essenziellen Cookies, die immer gesetzt werden und für die Funktionalität der Seite sorgen, setzen wir auch nicht-essenzielle Analyse-Cookies und Cookies für Kartendienste ein. Mit diesen Cookies können wir Besucherstatistiken führen, damit wir unser Angebot optimieren und Ihnen das bestmögliche Erlebnis beim Besuch der Webseite ermöglichen können. Cookies für Kartendienste ermöglichen Ihnen unseren Standort einfach und schnell anhand einer Karte aufzufinden. Beim Einsatz von Cookies kann es zu Drittlandübermittlungen (z.B. USA) kommen. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung von nicht-essenziellen Cookies willigen Sie zugleich gem. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO in die Übermittlung in Drittländer ein. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit bearbeiten und mehr über die Cookies erfahren indem Sie hier klicken. Unser Datenschutz

Alle nicht-essenziellen Cookies deaktivieren Optionen einblenden Alle Cookies erlauben

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Liste